Die Beitragsordnung wurde vereinfacht und unterscheidet ab sofort nur noch zwischen drei Kategorien:
Hier findest du die neue Beitrags- und Gebührenordnung.
* Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger*innen etc. sind ermäßigungsberechtigt und müssen unaufgefordert einen Nachweis erbringen.